Description

jede mit dem biologischen und sozialen Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird

Additional notes and information

Zu Diskriminierung der Frau kann es sowohl durch Handlungen kommen, die zur Folge haben oder bewirken, dass Frauen aufgrund der fehlenden Anerkennung eines zuvor bestehenden geschlechtsbezogenen Nachteils und der Ungleichheit von Frauen (unbeabsichtigte oder mittelbare bzw. indirekte Diskriminierung) die Ausübung eines Rechts verwehrt wird, oder durch die Unterlassung von Handlungen, d. h. die Nichtergreifung der erforderlichen gesetzgebenden Maßnahmen, um die vollständige Verwirklichung der Rechte von Frauen sicherzustellen, die Nichtverabschiedung und -umsetzung nationaler Politiken zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdurchsetzung des einschlägig geltenden Rechts. Diskriminierung kann sowohl aus dem Recht (De-jure-Diskriminierung) als auch aus der Praxis (De-facto-Diskriminierung) herrühren. Im CEDAW-Übereinkommen werden beide Formen von Diskriminierung unabhängig davon, ob sie im Recht, in Politik, Verfahren oder in der Praxis auftauchen, anerkannt und behandelt.