Description

Frau, die nach nationalem Recht keine gesetzliche Staatsangehörigkeit mit einem Staat verbindet

Additional notes and information

In Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 heißt es, dass eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen (Staatsbürger) ansieht, ein „Staatenloser“ ist. Zusätzlich zu dieser Rechtsstellung (De-jure-Staatenlosigkeit) sind außerdem viele Frauen de facto staatenlos, weil ihre Staatsangehörigkeit nahezu unbrauchbar ist oder sie sie nicht beweisen oder nachweisen können. De-facto-Staatenlosigkeit ist eine besonders relevante Frage für Frauen, etwa verschleppte Frauen, deren Dokumente beschlagnahmt oder gestohlen wurden, oder undokumentierte Migrantinnen, einschließlich Asylsuchende, die möglicherweise ebenfalls nicht imstande sind, ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen und im Endeffekt staatenlos sind. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht kann Frauen direkt oder indirekt diskriminieren und sie in größerem Maße als Männer der Gefahr aussetzen, staatenlos zu werden. Staatenlosigkeit kann beispielsweise aus der Nichtanerkennung der Fähigkeit einer Frau Staatsangehörigkeit weiterzugeben, aus dem Verlust der Staatsangehörigkeit durch Ehe mit einem Ausländer, aus dem Wechsel der Staatsangehörigkeit eines Ehepartners während der Ehe oder aus dem Entzug der Staatsangehörigkeit durch diskriminierende Praktiken erwachsen. Die Geburtseintragung ist eng damit verbunden, dass Frauen und ihre Kinder in den Genuss des Rechtes auf eine Staatsangehörigkeit kommen. In der Praxis machen es indirekte Diskriminierung, kulturelle Praktiken und Armut Müttern, insbesondere unverheirateten Müttern, oft unmöglich, ihre Kinder gleichberechtigt wie Väter eintragen zu lassen. Die Nichteintragung der Geburt eines Kindes kann die tatsächliche Inanspruchnahme einer Reihe von Rechten durch das Kind beeinträchtigen oder zunichtemachen, einschließlich des Rechts auf eine Staatsangehörigkeit, auf einen Namen und eine Identität, auf Gleichheit vor dem Gesetz und Anerkennung der Rechtsfähigkeit, und zu Problemen beim Zugang zu diplomatischem Schutz sowie zu längerem Gewahrsam bis zur Feststellung des Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweises führen.