Description

Methoden der Streitbeilegung mit anderen Mitteln als durch gerichtliche Entscheidungen, die rechtsuchenden Frauen besser gerecht werden können, indem sie insbesondere mehr Flexibilität bieten, Kosten senken und Fristen verkürzen sowie sicherstellen, dass Opfer keiner sekundären Viktimisierung unterliegen

Additional notes and information

Nach dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und einschlägigen internationalen Standards sind verpflichtende Mediations- und Schlichtungsverfahren in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen ungeeignet und sollten verboten werden. Der Grund hierfür ist, dass Mediation nicht immer geschlechtersensibel ist und u. U. nicht in gleichem Maße den Bedürfnissen von Frauen und Männern dient.