Description

Das Gewaltschutzgesetz bietet Personen, die von Gewalt betroffen sind, zivilrechtliche Möglichkeiten zu ihrem Schutz. Bei einem Kontakt- und Näherungsverbot darf die gewalttätige Person keinerlei Kontakt (z.B. per Telefon, SMS, Brief,...) zur Person, die von Gewalt betroffen ist, aufnehmen und sich ihr nicht nähern (z.B. am Arbeitsplatz oder am Kindergarten auflauern). Wird der Polizei ein Verstoß gegen eine Wohnungszuweisung und oder eine Schutzanordnung bekannt, so stellt dies ein Offizialdelikt dar. Bei einem Offizialdelikt wird die Straftat "von Amts wegen" verfolgt, d.h. ohne einen Antrag der Beteiligten.