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Verpflichtung eines Staates, Maßnahmen zu ergreifen, im Gegensatz zur Verpflichtung eines Staates, nicht tätig zu werden

Additional notes and information

Positive Aktion ist einer von mehreren Begriffen zur Beschreibung positiver Maßnahmen“. Der Begriff „positive Aktion“ wird aber auch in den internationalen Menschenrechtsnormen verwendet, um eine „positive Aktion des Staates“ (Verpflichtung eines Staates, tätig zu werden, im Gegensatz zur Verpflichtung eines Staates, nicht tätig zu werden) zu beschreiben. Seine Verwendung kann daher insofern mehrdeutig sein, als dass sie nicht nur auf positive Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung beschränkt ist.