Description

durch nationales Recht gegründete unabhängige Stellen mit dem Auftrag, die Menschenrechte in einem Staat zu schützen und zu fördern

Additional notes and information

Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind ein Schlüsselelement eines starken und wirksamen nationalen Systems des Menschenrechtsschutzes, vorausgesetzt, sie sind im nationalen Recht verankert, von der Regierung unabhängig, verfügen über einen breitgefassten Auftrag, der alle internationalen Menschenrechtsstandards abdeckt, werden von einem vielfältigen Mitgliederspektrum getragen, ihre Zuständigkeiten erstrecken sich auf die Arbeit mit der Zivilgesellschaft und mit dem Staat und sie funktionieren reibungslos. Sie verfügen über die Macht, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Die Förderung der Menschenrechte schließt die Beratung von Regierung und Parlament in einer Vielzahl von Menschenrechtsfragen und die Bewusstseinsbildung in diesem Bereich ein. Unter die Schutzmacht von NMRI fällt auch die Überwachung von Menschenrechtsverletzungen und die Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation vor Ort. Im Schutzbereich kann ihr Auftrag ferner die Befugnis umfassen, Beschwerden entgegenzunehmen, zu untersuchen und über sie zu entscheiden sowie zweckdienliche Empfehlungen abzugeben, wie etwa neue Rechtsvorschriften und die Überarbeitung geltenden Rechts oder neue politische Maßnahmen vorzuschlagen. Das breite Spektrum der vorhandenen NMRI reicht u. a. von Kommissionen über Ombudsleute bis zu Instituten oder Zentren. In einigen EU-Mitgliedstaaten fungieren NMRI zum Beispiel als Gleichstellungsstellen nach EU-Recht.