Description

völkerrechtlicher Grundsatz, nach dem Staaten die Sorgfaltspflicht tragen, Verletzungen der Menschenrechte zu verhindern und zu untersuchen, Opfern Schutz zu gewähren, Täter zu bestrafen und Opfer von Menschrechtsrechtsverletzungen zu entschädigen

Additional notes and information

Die Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Verhinderung von Verletzungen der Menschenrechte durch den Staat und seine Akteure, sondern auch auf die Verhinderung dieser Verletzungen durch den privaten Sektor und, was für Frauen besonders wichtig ist, durch Privatpersonen. In der Vergangenheit neigten die Staaten zu einer passiven Haltung, wenn sie mit Fällen der Verletzung von Frauenrechten durch private Akteure konfrontiert waren. Die rechtliche Grundlage für die Anforderung der Due Diligence wurde daher in vier Jahrzehnten fest in Verträgen, Übereinkommen und internationaler Rechtsprechung verankert.