Description

nicht einvernehmliches vaginales, anales oder orales Eindringen sexueller Natur in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand, sowie sonstige nicht einvernehmliche sexuell bestimmte Handlungen durch Anwendung von Zwang, Gewalt, Drohungen, Nötigung, List, Überraschung oder anderen Mitteln ungeachtet des Verhältnisses des Täters zum Opfer

Additional notes and information

Eine andere Person zur Durchführung nicht einvernehmlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person zu veranlassen, gilt ebenfalls als Vergewaltigung. Zustimmung bedeutet das Einverständnis aus freiem Willen des Betroffenen. Ist das Opfer ein Kind unterhalb der Altersgrenze, die im nationalen Recht als Mündigkeitsalter angesetzt ist, stellt der Geschlechtsverkehr mit ihm Vergewaltigung dar. Im internationalen Rechtssystem ist Vergewaltigung als Verletzung der Menschenrechte der Frau (Resolution 48/104 der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen), als Form der Folter (Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf der Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten), als Kriegsverbrechen (Römisches Statut des Internationalen Gerichtshofs) und als Form geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Allgemeine Empfehlung Nr. 19 des CEDAW-Ausschusses) konzeptualisiert .