Description

natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, die bzw. der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat, unabhängig davon, ob der Täter ermittelt, gefasst, verfolgt oder verurteilt wird und ob ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Täter und der betroffenen Person besteht

Additional notes and information

Diese Definition deckt auch Familienmitglieder eines verstorbenen Opfers ab, die durch dessen direkt durch eine Straftat verursachten Tod eine Schädigung erlitten haben. Im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen wird der Begriff „Opfer“ oft austauschbar mit dem Begriff „Überlebende“ verwendet. Der Begriff „Opfer“ wird jedoch kritisiert, da er Frauen, die geschlechtsbezogener Gewalt ausgesetzt sind, insbesondere Vergewaltigungsopfern, Handlungsmacht abspricht. Es wurde daher angeregt, dass der Begriff „Überlebende“ verwendet werden sollte. Die Diskussionen über diese Terminologie halten an. Trotz der aktuellen Diskussionen über die Begriffe „Opfer“ und „Überlebende“ wird aus Gründen der Klarheit und Übereinstimmung in allen Definitionen des Gleichstellungsglossars zu geschlechtsbezogener Gewalt der Begriff „Opfer“ verwendet, da dies auch in europäischen und internationalen Quellen der Fall ist.