Description

Vertretung von Frauen oder Männern in einem Entscheidungsgremium des öffentlichen und politischen Lebens, die als Paritätsschwelle nicht weniger als 40 % ausmacht

Additional notes and information

Es finden sich voneinander abweichende Definitionen. Ausgewogene Beteiligung der Geschlechter im engen Sinne bedeutet gleiche Vertretung, was gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments oft als Parität von Frauen und Männern bei der Teilhabe bezeichnet wird.