Description

Klage, bei der sich Personen durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für ungerecht behandelt halten und, wenn ein glaubhafter Anschein einer Diskriminierung besteht, es dem Beklagten obliegt zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat

Additional notes and information

Im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern wurde durch die Richtlinie 97/80/EG vom 15. Dezember 1997 auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Beweislast zwischen den Parteien (Beschwerdegegner und Beschwerdeführer) verschoben.