Warum ist die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung für die europäischen Fonds in geteilter Verwaltung von Bedeutung?

Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ist für das Erreichen der Ziele der EU in den Bereichen Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt erforderlich. Auf EU-Ebene gibt es für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung eine rechtliche und politische Grund‑ lage (siehe Instrument 1). Dies hat auch einen wirtschaftlichen Nutzen.

Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen einer weitergehenden Geschlechtergleichstellung und mehr Wachstum und Beschäftigung.

Die Ergebnisse zeigen, dass Verbesserungen bei der Geschlechtergleichstellung bis 2050 bis zu 10,5 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und zu einem Anstieg der EU-Beschäftigungsquote auf fast 80 % beitragen würden. Dies hätte auch positive Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, das bis 2050 um fast 10 % ansteigen könnte (27). Eine Reduzierung des Geschlechtergefälles auf dem Arbeitsmarkt, bei der Entlohnung und der Bildung führt insbesondere zu einer Beschleunigung des Wachstums und der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Durch die vollständige Anwendung des Konzepts zur Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Haushaltsplanung mittels Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Zyklen der EU-Fonds wird sichergestellt, dass

  • die Durchführung der Programme der EU- Fonds qualitativ hochwertiger ist und Frauen und Männer in ihrer Vielfalt erreicht,
  • die Ziele der EU-Fonds wirksamer erreicht werden, da die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung einen Beitrag zu einer besseren Planung, Durchführung und Überwachung leistet und dafür sorgt, dass geschlechtsspezifische Ungleichheiten nicht fortgeschrieben werden,
  • wir die Geschlechtergleichstellung, ein grundlegendes Menschenrecht, fördern,
  • die Zuweisung wirtschaftlicher Mittel Frauen und Männern in ihrer Vielfalt zugutekommt und
  • die Projekte der EU-Fonds durch eine bessere Zielsetzung und das wirkungsvolle Erreichen der Gesamtziele verbessert werden.

Wie aus diesem Toolkit deutlich wird, stellt die Geschlechtergleichstellung ein anerkanntes Grundrecht und damit einen zentralen Wert sowie ein Ziel der EU dar. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Vertrag der Europäischen Union verankert. Im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter und der europäischen Säule sozialer Rechte sind Geschlechtergleichstellung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als wichtige Elemente festgeschrieben, die in die EU-Fonds zu integrieren sind. Diese Verpflichtungen sowie die wichtigen internationalen Vereinbarungen – von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte[2] und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) – stärken die Grundlage für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Die Geschlechtergleichstellung ist nicht nur ein alleinstehendes globales Ziel (Ziel 5) sowie ein Querschnittsthema aller 17 Ziele, der Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung umfasst auch einen spezifischen Indikator für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung (Indikator 5.c.1).[3]

Unter Instrument 1 finden sich weitere Informationen zum Rechtsrahmen der EU-Fonds und zu dessen Schwerpunkt auf der Geschlechtergleichstellung.