Was ist die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Haushaltsplanung?

Nach der weithin verwendeten Definition des Europarats[1] umfasst die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung die Anwendung von Gender-Mainstreaming auf den Haushaltsprozess. Hierzu zählt die Durchführung einer geschlechterbezogenen Bewertung der Haushalte, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens sowie die Umstrukturierung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel, die Geschlechtergleichstellung zu fördern. Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung stellt daher eine Strategie und ein Verfahren mit dem langfristigen Ziel der Geschlechtergleichstellung dar.

Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung im Rahmen der EU- Haushaltsverfahren bedeutet die volle Integration der Geschlechterperspektive in alle Phasen der Haushalts- und Planungsverfahrens. Hierfür erforderliche praktische Schritte sind unter anderem:

  1. eine geschlechterbezogene Bewertung, um die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Haushaltsplanung zu beurteilen und sichtbar zu machen – eine Analyse des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als Ausgangspunkt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung;
  2. die Unterstützung von Veränderungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung auf Grundlage der Analyse des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, einschließlich identifizierter geschlechtsspezifischer Unterschiede und Herausforderungen; und
  3. die Organisation der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung durch den Zusammenschluss von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Die Analyse der praktischen Erfahrungen bei der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zeigt weltweit beachtliche Ergebnisse[2]

Die Verfahren und Methoden zur Einführung und Durchführung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in Europa[3] in den vergangenen Jahren zeigen diese zweifache Zielsetzung – die Einbeziehung der Lebenswirklichkeiten von Männern und Frauen in die Haushalte und die Darstellung der vorhandenen Ungleichheiten in der Haushaltsplanung. In der Praxis bedeutet die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts, bei der Haushaltsplanung deutlich zu machen, welche unterschiedlichen Konsequenzen die Beschlüsse über Ausgaben und Einkünfte für Frauen und Männer haben, die sich in den verschiedenen Lebensphasen und bei verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Umständen unterscheiden. Daher sind die öffentlichen Finanzentscheidungen dahingehend zu überprüfen, dass diese zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen, statt die vorhandenen Ungleichheiten weiter zu verstärken.

Um den Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung im Rahmen der EU-Fonds zu berücksichtigen, müssen das Kernkonzept und der Grundgedanke bekannt sein.