Instrument 3: Operationalisierung der Geschlechtergleichstellung in den politischen Zielsetzungen (in Partnerschaftsvereinbarungen) und spezifischen Zielsetzungen/ Maßnahmen (in operationellen Programmen)

Dieses Instrument kann von den Mitgliedstaaten bei der Konzeption von Partnerschaftsvereinbarungen sowie von den Verwaltungsbehörden auf nationaler und subnationaler Ebene bei der Konzeption der operationellen Programme eingesetzt werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt innerhalb der EU zu fördern. Dieses Instrument gestattet:

  • die Ermittlung von Aspekten der gewählten politischen Zielsetzungen, die sich auf die Geschlechtergleichstellung auswirken (auf Ebene der Partnerschaftsvereinbarung),

  • die Festlegung spezifischer Aspekte der gewählten politischen Zielsetzungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung (auf Ebene der Partnerschaftsvereinbarung),

  • die Begründung ausgewählter Aspekte,

  • die Verknüpfung dieser Aspekte mit spezifischen Zielsetzungen/Maßnahmen in den operationellen Programmen, um die Geschlechtergleichstellung auf nationaler und subnationaler Ebene zu fördern (Ebene des operationellen Programms) und

  • die Überprüfung, ob die gesetzlichen und politischen Verpflichtungen der EU im Bereich Geschlechtergleichstellung in die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen integriert sind.

In Artikel 17 des Vorschlags für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Vorschlag für eine Dachverordnung) wird der Inhalt der Programme des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) festgelegt:

In jedem Programm wird eine Strategie für den Beitrag des Programms zu den politischen Zielen und die Kommunikation seiner Ergebnisse dargelegt. […]
Ein Programm besteht aus Prioritäten. Jede Priorität entspricht einem einzigen politischen Ziel oder der technischen Hilfe. Eine Priorität entspricht einem politischen Ziel und beinhaltet mindestens ein spezifisches Ziel. Demselben politischen Ziel darf mehr als eine Priorität zugeordnet werden.

Diese politischen Ziele sind:

  • ein intelligenteres Europa – innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel,
  • ein grüneres, CO2-armes Europa,
  • ein stärker vernetztes Europa: Mobilität, Energie und regionale IKT-Konnektivität,
  • ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • ein bürgernäheres Europa – nachhaltige und integrierte Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengegenden durch lokale Initiativen.

Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bilden die Prioritäten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Grundlage für die Programmierung. In Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden diese Ziele festgelegt:

  • Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und der bestmögliche Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte;
  • Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf- Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen;
  • Stabilisierung der Märkte;
  • Sicherstellung der Versorgung und
  • Gewährleistung der Belieferung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Auf den ersten Blick scheinen nicht alle dieser Ziele für die Geschlechtergleichstellung von Bedeutung. Die Geschlechtergleichstellung ist jedoch Teil aller Lebensbereiche und Ziele – es gibt kein „geschlechtsneutrales“ Ziel.

Zudem entsprechen einige der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030 den Strategien der EU-Kohäsionspolitik und sind daher auch für die EU-Fonds relevant. Im Rahmen von Ziel Nr. 5 wird das Erreichen der Geschlechtergleichstellung und die Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung angestrebt, und es umfasst neun Zielvorgaben, von denen einige außerordentlich relevant sind und die wichtigen Gleichstellungsziele für die EU-Fonds widerspiegeln.