Instrument 11: Berichterstattung zur Mittelverwendung für die Geschlechtergleichstellung im Rahmen der EU-Fonds

Die Nachverfolgung der Haushaltsausgaben zur Förderung der Geschlechtergleichstellung stellt ein wichtiges Element bei der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung dar. Hierfür kann Instrument 8 herangezogen werden. Obwohl die Verfolgung der Mittelzuweisung nach ihrer Kategorisierung in Einklang mit diesem Instrument 8 einen wichtigen Schritt darstellt, ist das Verfahren zur Verfolgung der Ausgaben wesentlich umfangreicher.

Das Verfahren, die Ausgaben für die Förderung der Geschlechtergleichstellung nachzuverfolgen, muss auf einem vertieften Verständnis für die Form, in der die Mittel ausgegeben werden und in welchem Zusammenhang diese Ausgaben mit der Geschlechtergleichstellung stehen, beruhen. Wie wissen wir, ob die Ausgaben transformativ sind und die Geschlechtergleichstellung und Gleichbehandlung fördern? Wer profitiert von der Finanzierung? Was verändert sich? Wie erfolgt diese Veränderung? Diese Fragen lassen sich nicht durch ein reines Nachverfolgungssystem beantworten. Die nachstehende Auflistung der unterschiedlichen Ansätze zeigt, wie vielfältig die Nachverfolgung von Ausgaben ist.

Voraussetzung für die Nachverfolgung der Ausgaben zur Förderung der Geschlechtergleichstellung ist, dass auch die Führungskräfte und eine Kerngruppe von Fachleuten mit fundierten Kenntnissen dies tun, siehe EIGE-Toolkit zur institutionellen Transformation für weitere Informationen zur letztgenannten Personengruppe.