Zusätzliches Instrument 7.a: Geschlechtergerechte Vereinbarungen (Verträge oder Finanzhilfeverein‑ barungen) mit den Projektträgern

Nach dem Auswahlverfahren der Vorhaben, das sich an eindeutig definierten Kriterien zur Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung orientiert, sind grundlegende Anforderungen für die Projektträger festzulegen. Diese sind in den Projektvereinbarungen oder -verträgen festzulegen.

Checkliste für Projektvereinbarungen oder -verträge zur Projektfinanzierung

Beim Entwurf der Projektvereinbarungen oder -verträge könnten sich die Verwaltungsbehörden an folgenden Fragen orientieren:

  1. Wird in der Vereinbarung erläutert, dass bei der Umsetzung des Vorhabens zwingend der bereichsübergreifende Grundsatz der Geschlechtergleichstellung einzuhalten ist?
  2. Werden in der Vereinbarung spezifische Schritte festgelegt, die im Hinblick auf die Anforderung der Geschlechtergleichstellung auszuführen sind?
  3. Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zwingend bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen sind?
  4. Wird in der Vereinbarung explizit erwähnt, dass im Rahmen des Vorhabens verpflichtend Ressourcen für die Förderung der Geschlechtergleichstellung zu verwenden sind?
  5. Werden in der Vereinbarung spezifische Zielvorgaben und Ergebnisse festgelegt, die im Hinblick auf die Geschlechtergleichstellung erreicht werden müssen? Beispiel:
    • Wird im Hinblick auf die Zielvorgaben und Ergebnisse eindeutig angegeben, dass diese für Männer und Frauen zu erreichen sind?
  6. Werden bei den in der Vereinbarung festgelegten Verfahren spezifische Erwartungen betreffend die Geschlechtergleichstellung genannt, wie beispielsweise:
    • Verweise auf die Geschlechtergleichstellung in den Berichten, spezielle nach Geschlecht aufgeschlüsselte statistische Daten zu den Begünstigten,
    • Verteilung und Verwendung der Finanzmittel und Ergebnisse in den Berichten und
    • gleichstellungsorientierte Kommunikationskonzepte.
  7. Sofern eine eidesstattliche Erklärung abzugeben ist, umfasst diese auch die Berücksichtigung der Geschlechterdimension? Haben die Empfänger der Projektmittel anzugeben, dass sie über ihre Verpflichtung informiert sind, bei der Verwendung der Mittel die Geschlechtergleichstellung als bereichsübergreifenden Grundsatz zu berücksichtigen?
  8. Wird in der Vereinbarung über die zugewiesenen Projektmittel oder Zuschüsse festgelegt, dass die Geschlechtergleichstellung eine notwendige Voraussetzung für die Verwendung der Mittel darstellt?