Schritte für die Entwicklung von quantitativen und qualitativen Indikatoren

Zu den Schritten für die Entwicklung von quantitativen und qualitativen Indikatoren zählen:

  1. Überprüfung des politischen Ziels, des spezifischen Ziels und deren Auswirkungen auf die Geschlechtergleichstellung (siehe  Instrument 3);
  2. Überprüfung der zugehörigen Output- und Ergebnisindikatoren, um zu ermitteln, ob sie nach dem Geschlecht (und möglicherweise nach weiteren relevanten Merkmalen wie Alter, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Standort, sozioökonomischer Hintergrund usw.) aufgeschlüsselt werden können;
  3. Bezugnahme auf die Fragen in den Tabellen zur Untersuchung einer Reihe von Indikatoren aus der Geschlechterperspektive;
  4. Überprüfung der nachfolgenden Beispiele für Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung und
  5. Festlegung der relevanten Indikatoren für die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Zusammenhang mit spezifischen Outputs und Ergebnissen, um sicherzustellen, dass diese auf die nationalen Prioritäten und Besonderheiten des jeweiligen Programms abgestimmt sind.

Das Instrument ist wie folgt aufgebaut:

Tabellen mit den in den Anhängen der jeweiligen spezifischen Verordnung festgelegten gemeinsamen Indikatoren,

spezifische Hinweise für die Festlegung der Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung, unter anderem:

  • Fragen zur Festlegung der spezifischen qualitativ und quantitativen Indikatoren zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und deren Abstimmung auf die nationalen Prioritäten und
  • Beispiele für Indikatoren zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, die allen erörterten EU-Fonds gemeinsam sind. Es ist zu beachten, dass es sich bei diesen Indikatoren um Beispiele handelt, die weiterentwickelt werden und auf die nationalen Prioritäten und Besonderheiten jedes Programms abgestimmt werden sollten.