Schritte für die Festlegung von Partnerschaften und Steuerung auf mehreren Ebenen

Der Vorschlag für eine Dachverordnung bietet Leitlinien zur Steuerung auf mehreren Ebenen:

Festlegung der Gruppen von Partnern für die Konsultationen der Interessenvertreterinnen und -vertreter

Vertretung in Überwachungsausschüssen

Überwachungsausschüsse leiten die Umsetzung der EU-Fonds und stellen sicher, dass diese die in Artikel 39 des Vorschlags für eine Dachverordnung genannten Kriterien erfüllen: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten haben Auswirkungen auf all diese Kriterien. Um diese Kriterien zu erfüllen, ist daher ein hohes  Maß an geschlechtsspezifischer Kompetenz in Form einer Anleitung durch gleichstellungsrelevante Partnerinnen und Partner und Expertinnen und Experten erforderlich. Bei der Vertretung in den Überwachungsausschüssen sollten unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden:

  • die Vertretung gleichstellungsrelevanter In‑ teressenvertreterinnen und ‑vertreter: d. h. die Vertretung der oben genannten gleichstellungsrelevanten  Interessenvertreterinnen  und-vertreter – insbesondere von Gleichstellungsfachleuten – in den Konsultationsmaßnahmen des Überwachungsausschusses und
  • die Vertretung von Frauen und Männern: Ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern (d. h. ein Verhältnis von mindestens 40/60) ist unabdingbar. Hierbei ist auch die Vertretung von Frauen und Männern als Begünstigte der Politik und in den Entscheidungsprozessen zu betrachten. Frauen sollten von den EU-Strategien im selben Umfang wie Männer profitieren. Im Vergleich zu den Männern sind sie jedoch in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Bei einem Ungleichgewicht im Hinblick auf die Beteiligung an den Planungs- und Entscheidungsprozessen zu politischen Maßnahmen hat dies Auswirkungen auf die Ergebnisse, mit schwerwiegenden Folgen für Frauen und Männer. Strategien profitieren von unterschiedlichen Perspektiven. Durch eine ausgeglichenere Vertretung der Geschlechter werden unterschiedliche Erfahrungen eingebracht, was zur Verbesserung der Entscheidungsprozesse und der Gesamtergebnisse führen kann.

 Österreich: Beamte erweitern ihre Kenntnisse zur Geschlechtergleichstellung und Überwachung im Rahmen der EU‑Fonds

Im Rahmen der österreichischen Partnerschaftsvereinbarung hat das Land zahlreiche Schritte zur Einbeziehung von Gleichstellungsfachleuten und Partnern unternommen. Wie bereits zuvor in diesem Toolkit beschrieben, umfassen diese:

  • die Bildung von Fokusgruppen mit Gleichstellungsexpertinnen und -experten,
  • die Organisation von ganztägigen offenen Konferenzen zu den Zwischenergebnissen der öffentlichen Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf,
  • die Einbeziehung eines offiziellen nationalen Expertinnen und Experten für die Geschlechtergleichstellung (vom Bundeskanzleramt) und
  • die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an den Programmplanungsgremien.

Die in den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingebundenen Beamtinnen und Beamten profitierten von der über die technische Hilfe im Rahmen des Fonds bereitgestellten Weiterbildung zu den Initiativen für die Geschlechtergleichstellung. Die Evaluierung des operationellen Programms im EFRE umfasst eine gesonderte Evaluierung der bereichsübergreifenden Grundsätze, einschließlich der Maßnahmen im Bereich Gender-Mainstreaming in den einzelnen Prioritätsachsen. Durch die Einbindung in Lenkungsgruppen und Workshops waren an der Evaluierung auch die relevanten Interessenträger beteiligt. Bei der Umsetzung, Überwachung und Steuerung der Maßnahmen im Rahmen des Fonds waren Gleichstellungsfachleute und Vertreterinnen und Vertreter der Partner im Überwachungsausschuss vertreten. Als Mitglieder gewährleisten sie eine ausgewogene und vielfältige Vertretung der unterschiedlichen Perspektiven.

Um sicherzustellen, dass die Antragstellerinnen und Antagsteller und Bediensteten der Verwaltungsbehörden über Kenntnisse zur Geschlechtergleichstellung verfügen, wurden zwei unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die getrennt auf diese beiden Gruppen abzielten. Jeder Antragsteller/jede Antragstellerin erhält einen Fragebogen zur Chancengleichheit, durch den das Bewusstsein für die vorhandenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und deren Beseitigung bei den finanzierten Maßnahmen verstärkt wird. Gleichzeitig werden Schulungen zur Geschlechtergleichstellung durchgeführt, um die Kenntnisse der Bediensteten zu vertiefen.

Die Maßnahmen des ESF enthalten auch das Bemühen um den Ausbau der Wissensbank zur Geschlechtergleichstellung innerhalb des Fonds. Die zwischengeschalteten Stellen und die an der systematischen Umsetzung der Geschlechter in allen Projektphasen beteiligten Begünstigten werden unterstützt. Bei allen Investitionsprioritäten des ESF muss mindestens die Hälfte der Haushaltsmittel auf Frauen ausgerichtet sein und mindestens die Hälfte der Teilnehmenden an den geplanten Maßnahmen muss weiblich sein. Zur Überwachung des ESF wurden zwei separate Fokusgruppen eingerichtet – eine für Gender-Mainstreaming und eine für die Geschlechtergleichstellung. Die Gruppen wurden in der Planungsphase eingerichtet und sollen während der gesamten Laufzeit des Fonds bestehen und die Fortschritte bei der Verringerung der ermittelten Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern durch die Maßnahmen des ESF überwachen.