Schritt 4. Beurteilung des Vorhabens

Bei jedem Vorhaben ist unter Verwendung der festgelegten Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung zu prüfen, ob die Gleichstellungsziele erreicht werden. Falls dies nicht der Fall ist, sollten im Rahmen des Vorhabens Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Die Verwaltungsbehörden können die Projektträger durch eine Reihe wichtiger Fragen unterstützen:

  • Wurde das Vorhaben auf der Grundlage einer geschlechtsspezifischen Analyse entwickelt? Wurden spezifische Gleichstellungsziele und Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung entwickelt?
  • Wurden nach dem Geschlecht aufgeschlüsselte Daten verwendet?
  • Wurden diese Ziele im Rahmen des Vorhabens teilweise oder vollständig erreicht? Falls ja, was waren die Erfolgsfaktoren? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Welche Faktoren trugen dazu bei, dass die Ziele des Vorhabens nicht erreicht wurden?
  • Waren Frauen und Männer in die Ausarbeitung und Durchführung des Vorhabens einbezogen?
  • Waren Systeme vorhanden, um zu überwachen, ob bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Vorhaben der Geschlechterperspektive Rechnung getragen wurde?
  • Waren die wichtigen Akteure (wie Ausbilder/ Ausbilderinnen, Mentorinnen/Mentoren, Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Sozialpartnern) für die Bedeutung der Geschlechterperspektive sensibilisiert?
  • Standen bei der Umsetzung des Vorhabens interne oder externe Gleichstellungsexpertinnen und- experten zur Verfügung?
  • Fanden während des Vorhabens ein Kapazitätenaufbau und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Themen der Geschlechtergleichstellung statt?
  • War ein Mechanismus vorhanden, um die Zufriedenheit der weiblichen und männlichen Begünstigten mit den Ergebnissen des Vorhabens zu ermitteln? Sofern zutreffend, gab es einen relevanten Unterschied zwischen der Zufriedenheit der Frauen und der Männer mit diesen Ergebnissen?

 Schweden: Support‑Desk des ESF‑Rats für die Geschlechtergleichstellung bei der Umsetzung der Vorhaben

Der schwedische Rat für den Europäischen Sozialfonds (ESF-Rat) richtete eine Unterstützungsfunktion ein, die Schulungen und Workshops für Antragstellerinnen und Antragsteller und Projektträger anbietet. Ferner wurde ein Support-Desk für die Geschlechtergleichstellung bei der Umsetzung der Vorhaben eingerichtet. Der Support-Desk bietet den Projektträgern bei allen durch den ESF geförderten Vorhaben konkrete Beratung für die systematische Berücksichtigung der Grundsätze der Geschlechtergleichstellung, Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der Vorhaben. Er bietet Beratung zum Gender-Mainstreaming, zur geschlechtsspezifischen Analyse sowie zu den Möglichkeiten, mit denen gewährleistet werden kann, dass Frauen und Männer von dem Projekt profitieren und Ungleichheiten nicht fortgeschrieben werden. Die Unterstützungsdienste stehen online zur Verfügung, wodurch die Interaktion zwischen den Antragstellern, Projektträgern und dem SupportDesk erleichtert wird. Die Verfügbarkeit zeitnaher Unterstützung hat zur Umsetzung von Maßnahmen für die Geschlechtergleichstellung im Rahmen der aus dem ESF finanzierten Vorhaben beigetragen.

2016 wurden vom Support-Desk des ESF-Rats über den Online-Dienst 147 Anfragen bearbeitet sowie 107 Antragsteller und Projektträger beraten. Zudem wurden 12 Unterstützungsanfragen von öffentlichen Behörden und sieben Anfragen zu Fachkenntnissen und Strategieentwicklung im Bereich Gender-Mainstreaming beantwortet[1].

Die Website des Support-Desks des ESF-Rat bietet zusätzliche Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Methoden und Instrumente, mit denen es im Rahmen der Vorhaben möglich ist, die Geschlechtergleichstellung in allen Phasen, von der Planung bis zur Umsetzung und Evaluierung zu berücksichtigen. Hierbei sollte das Gender-Mainstreaming im Projektzyklus die folgenden Kriterien erfüllen:

  • das Vorhaben umfasst interne Kompetenzen im Bereich Geschlechtergleichstellung oder die Unterstützung durch externe Gleichstellungsexperten,
  • die Problemanalyse enthält eine geschlechtsspezifische Analyse,
  • die Maßnahmen des Vorhabens sind nach dieser Analyse gleichstellungsrelevant,
  • bei der Evaluierung des Vorhabens wird geprüft, ob die Gleichstellungsziele erreicht wurden und in welchem Umfang die Gleichstellung im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt wurde.

 Spanien: spezifische und intersektionale Maßnahme zur Beseitigung von geschlechts‑ spezifischen Ungleichheiten: Vorhaben „Calí Gleichbehandlung von Roma‑Frauen“

Gefördert durch das operationelle Programm zu sozialer Inklusion und Sozialwirtschaft im Rahmen des ESF 2014-2020 ist das Programm Calí auf der Grundlage solider Kenntnisse ihrer Lebenswirklichkeiten auf die spezifischen Bedürfnisse von Roma-Frauen ausgerichtet.

Ziel des Programms ist die Förderung der persönlichen Entwicklung von besonders gefährdeten Roma-Frauen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Bürgerrechte vollständig auszuüben und ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern, um ihre Chancen bei der Arbeitsplatzsuche zu erhöhen.

Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:

  • Verbesserung der sozialen Inklusion und des Zugangs zur Beschäftigung von Roma-Frauen durch Maßnahmen, die zu der Entwicklung ihrer sozialen, beruflichen und persönlichen Fähigkeiten sowie zur Geschlechtergleichstellung, Teilnahme und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen,
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung mit besonderem Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierung, mit der Roma-Frauen konfrontiert sind,
  • Förderung der Geschlechtergleichstellung von Roma-Frauen und Roma-Männern und Unterstützung bei der Beseitigung kultureller  und gesellschaftlicher Barrieren, die eine soziale und wirtschaftliche Förderung der Roma-Frauen verhindern,
  • Unterstützung und Begleitung von Roma-Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind,
  • Sensibilisierung der Gesellschaft, politischen Entscheidungsträger, Beschäftigten in den relevanten Sektoren (d. h. Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Angehörige von Gesundheitsberufen), Wirtschaftsbeteiligten oder der Roma-Gemeinschaft selbst für die negativen Stereotypen über die Roma und insbesondere die Roma-Frauen,
  • Einflussnahme auf die Strategien der Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

Ergebnisse, die das Leben der Frauen verändern können

Nach drei Jahren zeigten die Ergebnisse des Programms Calí erhebliche Auswirkungen auf das Leben der 1700 Teilnehmerinnen: 245 Frauen fanden einen Arbeitsplatz und 122 Frauen hatten ihre Ausbildung wieder aufgenommen. Zudem wurde mit 786 Sensibilisierungsmaßnahmen zur Geschlechtergleichstellung, an denen 2050 Roma-Männer und 3360 Roma-Frauen aller Altersgruppen teilnahmen, die Geschlechtergleichstellung in der Roma-Gemeinschaft gefördert.