Schritt 3. Umsetzung des Vorhabens

In den Dokumenten zur Umsetzung des Vorhabens ist zu beschreiben, wie den geschlechtsspezifischen Unterschieden oder den unterschiedlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern im Interventionsbereich Rechnung getragen wird. Die Verwaltungsbehörden können die Antragstellerinnen und Antragsteller hierbei unterstützen, indem sie

  • darlegen, dass die Projektträger die Erhebung relevanter nach Geschlecht aufgeschlüsselter Überwachungsdaten sicherstellen müssen, um die Indikatoren und Ziele des Vorhabens beurteilen zu können,
  • die Projektträger beim Aufbau der geschlechtsspezifischen Kompetenz unterstützen, d. h. ihr Bewusstsein für die Gleichstellung, für Gender-Mainstreaming und den dualen Ansatz der EU für die Geschlechtergleichstellung und die Umsetzung dieser Ansätze in der Praxis stärken.