Schritt 2: Entwicklung des Vorhabens und Antrag

In den Anträgen für die Vorhaben und bei der Entwicklung der Vorhaben muss beschrieben werden, wie den vorhandenen geschlechtsspezifischen Unterschieden oder den Bedürfnissen von Frauen und Männern in diesem Bereich im Rahmen des Vorhabens Rechnung getragen wird. Die Verwaltungsbehörden können die Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen, indem sie eindeutig darlegen, dass jeder Antrag Folgendes umfassen muss:

  1. eine Beschreibung der Organisation des Antragstellers, einschließlich beispielsweise:

    • das Leitbild der Geschlechtergleichstellung innerhalb der Organisation oder der Organisationskultur,
    • geschlechtsspezifische Kompetenzen innerhalb der Organisationsstruktur wie Gleichstellungsbeauftragte und der Zugang zu externen Gleichstellungsfachleuten,
    • die Situation von Frauen und Männern im Unternehmen, wie der Anteil der Frauen und Männer auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen, in den unterschiedlichen Arbeitsplatzkategorien mit unterschiedlichen Qualifikationen und Arbeitszeitregelungen,
    • die Integration der Geschlechtergleichstellung in das Qualitätsmanagement der Organisation und die entsprechende Zertifizierung,
    • die Strategien für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik im Bereich der Personaleinstellung, Personalschulung und
      entwicklung, des Wissens und Kompetenzmanagements sowie
    • die personellen Ressourcen und Kompetenzen innerhalb des Projektteams,
  2. gegebenenfalls eine Beschreibung der externen Unterstützung oder des Kapazitätenaufbaus für die Beschäftigten, um die Anforderungen des Vorhabens an die Geschlechtergleichstellung zu erfüllen,
  3. eine geschlechtsspezifische Analyse zum Inhalt des Vorhabens unter Verwendung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten und Forschungsergebnissen, bei der auch die Ursachen für die geschlechtsspezifischen  Ungleichheiten untersucht und Strategien ermittelt werden, wie diese durch das Vorhaben überwunden werden können,
  4. eine Beschreibung der Zielgruppen des Vorhabens, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und anderen Merkmalen,
  5. spezifische Ziele und Indikatoren der Geschlechtergleichstellung sowie die Analyse aller thematischen Ziele/Indikatoren aus der Geschlechterperspektive,
  6. eine Beschreibung der Maßnahmen, durch die die Geschlechtergleichstellung im Rahmen des Vorhabens gefördert werden soll (z. B. ein Gender-Mainstreaming-Konzept und/oder ein Ansatz positiver Diskriminierung),
  7. eine Erläuterung der erforderlichen Unterstützungsstrukturen und des Kontextes des Vorhabens, wie die Finanzierung der Teilnehmenden, die Finanzierung des Kapazitätenaufbaus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vorhabens im Bereich Geschlechtergleichstellung, der Standort und zeitliche Rahmen der Tätigkeiten im Rahmen des Vorhabens usw.,
  8. eine Beschreibung, wie die Informationen im Rahmen des Vorhabens verbreitet werden, um Frauen und Männer in ihrer Vielfalt einzubeziehen,
  9. eine Beschreibung des Ansatzes zur Überwachung des Vorhabens, bei dem nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Daten, bei denen der Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung berücksichtigt wird, eingesetzt werden, um die Leistung des Vorhabens im Hinblick auf die Ziele zu beurteilen und die Fortschritte auf der Grundlage der festgelegten Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung zu messen,
  10. eine Beschreibung, wie im Rahmen des Vorhabens der Ansatz der Gleichstellung der Geschlechter bei den internen oder externen Evaluierungen umgesetzt wird und die thematischen und strukturellen Aspekte der Geschlechtergleichstellung innerhalb des Vorhabens (z. B. Strategie, Methoden und Instrumente) evaluiert werden,
  11. eine detaillierte Beschreibung der Finanzmittel des Vorhabens, wie das Budget für die Umsetzung gleichstellungsorientierter Maßnahmen und des Kapazitätenaufbaus im Bereich Geschlechtergleichstellung.