Schritt 1: Ausrichtung an den Gleichstellungszielen und Indikatoren der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme

Es ist sicherzustellen, dass in den Anträgen für die Vorhaben im Rahmen der einzelnen Fonds beschrieben wird, wie den vorhandenen geschlechtsspezifischen Unterschieden oder den spezifischen Bedürfnissen von Frauen und Männern im Interventionsbereich Rechnung getragen wird. Die Verwaltungsbehörden können die Antragstellerinnen und Antragsteller hierbei unterstützen, indem sie

  • Informationen zu den in den Partnerschaftsvereinbarungen und opeSchritt 1: Ausrichtung an den Gleichstellungszielen und Indikatoren der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmerationellen Programmen definierten Gleichstellungszielen und Indikatoren bereitstellen,
  • weitere geschlechtsspezifische und kontextspezifische Informationen bereitstellen, die für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von Bedeutung sind,
  • erläutern, wie die Gleichstellungsaspekte in den Antrag aufzunehmen sind und wie diese bewertet werden,
  • dafür Sorge tragen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller über die erforderlichen Informationen und Kapazitäten zur Durchführung einer geschlechtsspezifischen Analyse im Interventionsbereich verfügen.

Schritt 1a: Durchführung einer geschlechtsspezifischen Analyse

Zweck einer geschlechtsspezifischen Analyse [1] ist es, Ungleichheiten und Unterschiede zwischen Frauen und Männern in ihrer Vielfalt und die zugrunde liegenden Ursachen dieser Ungleichheiten zu ermitteln. Zur Durchführung einer geschlechtsspezifischen Analyse ist Folgendes erforderlich:

Schritt 1b: Festlegung geschlechtsspezifischer Ziele und Indikatoren

Durch die geschlechtsspezifische Analyse ist ein ausgeprägtes Verständnis für die Unterschiede zwischen Frauen und Männern, die unterschiedlichen Bedürfnisse und die geschlechtsspezifischen Muster vorhanden. Nun sind die ermittelten Unterschiede und Muster mit den Zielen der Partnerschaftsvereinbarung, dem operationellen Programm und den nationalen oder subnationalen Zielen der Geschlechtergleichstellung zu verknüpfen. Welchen Einfluss haben diese Unterschiede und Muster auf die Erreichung der Ziele des Fonds?

Die Ergebnisse der geschlechtsspezifischen Analyse sind heranzuziehen, um die Ziele und Indikatoren des Vorhabens geschlechtsspezifisch zu gestalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ziele des Vorhabens innerhalb des Interventionsbereichs einen Beitrag zu den Zielen der Geschlechtergleichstellung leisten. Wie bereits erwähnt, sollten die Ziele des Vorhabens mit den nationalen und subnationalen Gleichstellungszielen abgestimmt sein.

  • Die Gleichstellungsziele des Vorhabens sind an den Interventionsbereich anzupassen und als Ziele für die auf die Geschlechtergleichstellung bezogene Leistung, Teilnahme und Wirkung zu formulieren. Wichtige Fragen sind hierbei: Welchen Beitrag kann und soll das Vorhaben leisten, um die Geschlechtergleichstellung im Interventionsbereich zu fördern?
  • Gleichstellungsorientierte Kriterien für das Vorhaben [2] gestatten eine Messung der Veränderungen in den Beziehungen zwischen Frauen und Männern und der Veränderungen ihres Status, ihrer Bedürfnisse oder ihrer Situation im Kontext des Vorhabens oder der Maßnahme. Als Maßstab für die gesellschaftliche Veränderung und die Leistung/Wirksamkeit des Vorhabens können gleichstellungsorientierte Indikatoren in folgender Weise beschrieben werden:
    • die abgeleiteten Qualitätsziele,
    • die Qualität der zu erreichenden Ergebnisse,
    • die durch das Vorhaben betroffene oder begünstigte Zielgruppe,
    • der für die Erreichung der Ziele des Vorhabens anvisierte Zeitraum.