Allgemeine Leitlinien zur Operationalisierung der Geschlechtergleichstellung bei der Entwicklung der politischen Zielsetzungen, spezifischen Ziele und Maßnahmen

Die nachstehende Checkliste umfasst sieben Hauptschritte:

  1. Prüfung, ob die erforderliche Kontextanalyse in gleichstellungsorientierter Weise durchgeführt wird,
  2. Einbeziehung weiterer verfügbarer Informationen zu den vorhandenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, z. B. aus den länderspezifischen Empfehlungen,
  3. Zugrundelegung der bestehenden Vorschriften und Anforderungen der EU und der bestehenden nationalen Vorschriften und Anforderungen, um die Geschlechtergleichstellung zu integrieren (siehe Instrument 1),
  4. Einbeziehung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter bei den Prioritäten, Zielen und Maßnahmen durch die Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Schritten 1 bis 3,
  5. Gewährleistung, dass die Mittelzuweisungen die Geschlechtergleichstellung auf nationaler und/oder subnationaler Ebene beispielsweise in den Bereichen Beschäftigung, Einkommen, Mobilität und die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit fördern,
  6. Entwicklung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Indikatoren als Standard und gegebenenfalls spezifischen geschlechtsspezifischen Indikatoren,
  7. Sicherstellung, dass alle infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erforderliche Kompetenz im Bereich Geschlechtergleichstellung verfügen, indem entsprechende Kapazitäten aufgebaut und Unterstützungsstrukturen zur Geschlechtergleichstellung eingerichtet werden.

Diese sieben Schritte werden durch spezifische Fragen ergänzt, die ausdrücklich an den Vorschlag für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Vorschlag für eine Dachverordnung) angelehnt sind.