Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als Weg, um die Teilnahme von Frauen und Männern an den Haushaltsverfahren zu steigern

Was bedeutet das?

Die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe an den Haushaltsverfahren kann viele Formen haben. Da die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung auf einer verantwortungsvollen Staatsführung aufbaut, zielt sie auf eine höhere Beteiligung der Interessenvertreterinnen und -vertreter an den Haushaltsverfahren durch Konsultationen und die Verwendung von Daten, die nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung selbst noch keine Gewähr für einen partizipatorischen Prozess darstellt. Es sind gezielte Maßnahmen anzuwenden, um die Haushaltsverfahren integrativ zu gestalten.

Werden jedoch Schritte eingeleitet, um Frauen und Männer gleichberechtigt aktiv in die Aufstellung der Haushaltspläne einzubeziehen, kann sichergestellt werden, dass sie Teil der Entscheidungen sind, die sie selbst betreffen. Durch eine vielfältigere Teilnahme werden auch die unterschiedlichen Merkmale von Frauen und Männern berücksichtigt – wie unter anderem deren Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Bildung, Behinderung, sozioökonomischer Hintergrund und sexuelle Ausrichtung[1] . Für die EU-Fonds bedeutet dies, Konsultationen zu organisieren, an denen verschiedene Interessenvertreterinnen und -vertreter beteiligt sind – Behörden, Fachleute, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Sozialpartner usw. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese wichtigen Interessengruppen über die durch die Mittel bereitgestellten potenziellen Möglichkeiten informiert werden und ihre Prioritäten und Interessen bei möglichen Projekten zum Ausdruck bringen können.

 Österreich: Teilnahme an der Haushaltsplanung für die EU‑Fonds

In Österreich nehmen verschiedene Organisationen, die im Bereich der Geschlechtergleichstellung tätig sind, an der Haushaltsplanung für die EU-Fonds teil. Zu den am Haushalt des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beteiligten Organisationen zählten die Kinderfreunde, die Landesfrauenbeauftragte, die Initiative Frau & Arbeit sowie das FEMAIL- Fraueninformationszentrum Vorarlberg.

Verschiedene Maßnahmen erleichterten die Einbeziehung von Gleichstellungsfachleuten, dazu zählten:

  • Fokusgruppen mit Gleichstellungsfachleuten,
  • ganztägige offene Konferenzen zu den Zwischenergebnissen der öffentlichen Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf und
  • die Einbeziehung eines offiziellen nationalen Experten/einer offiziellen nationalen Expertin für die Geschlechtergleichstellung (des Bundeskanzleramts, BKA), die breitere Beteiligung von Gleichstellungsfachleuten und die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an den Programmplanungsgremien.

Durch diese Beteiligung fließt Fachwissen in den Prozess der Projektgestaltung und die entsprechende Haushaltsplanung ein. Österreich stellte sicher, dass Organisationen aus den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Grundrechte eingebunden werden, und konnte auf diese Weise die Einhaltung der EU-Verträge, des Artikels 7 der Verfassung und der nationalen Politiken gewährleisten[2]