Checkliste für die Umsetzung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter in Partnerschaftsvereinbarungen

Nach dem Vorschlag für eine Dachverordnung müssen alle Partnerschaftsvereinbarungen folgende Elemente enthalten:

Die ausgewählten politischen Ziele mit Angabe der jeweiligen Fonds und Programme mit entsprechender Begründung sowie gegebenenfalls mit Begründung der Nutzung des Umsetzungs- modus von InvestEU und unter Berücksichtigung der entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen.

Für jedes der ausgewählten politischen Ziele aus Punkt 1:

  1. eine Zusammenfassung der politischen Entscheidungen und der wichtigsten Ergebnisse, die für jeden Fonds erwartet werden,

  2. gegebenenfalls unter Einsatz von InvestEU,

  3. Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten in Bezug auf die Fonds,

  4. gegebenenfalls Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Programmen,

  5. Komplementaritäten zwischen den Fonds und anderen Unionsinstrumenten, einschließlich LIFE, und

  6. strategische integrierte Projekte und strategische Naturschutzprojekte.

Die vorläufige Mittelzuweisung aus jedem der Fonds, aufgeschlüsselt nach politischem Ziel auf nationaler Ebene unter Beachtung der fondsspezifischen Regelungen zu thematischer Konzentration.

Falls zutreffend, Aufschlüsselung der Mittel nach Regionenkategorie gemäß Artikel 102 Absatz 2 und der Höhe der für eine Übertragung von einer Regionenkategorie auf eine andere vorgeschlagenen Mittel nach Artikel 105.

Die Beiträge an InvestEU aufgeschlüsselt nach Fonds und nach Regionenkategorie.

Eine Auflistung der geplanten Programme im Rahmen der Fonds mit den jeweiligen vorläufigen Mittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds sowie der entsprechende nationale Beitrag aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie.

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die der Mitgliedstaat zur Stärkung seiner administrativen Kapazität beim Einsatz der Fondsmittel ergreift.