Gibt es Herausforderungen, die in Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten stehen? Dabei kann es sich um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, zwischen Frauen und Männern unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit, unterschiedlicher sexueller Ausrichtung und andere Kriterien handeln. Werden diese Herausforderungen in der Zusammenfassung genannt?
- Falls nicht, ist die Zusammenfassung zu überarbeiten, damit die Verpflichtung der Umsetzung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter erfüllt wird.
Wurden die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Frauen und Männern in den Mitgliedstaaten untersucht? (Unter Instrument 2 finden sich weitere Informationen zur sozioökonomischen Analyse aus dieser Perspektive).
- Andernfalls ist entweder eine solche geschlechtsspezifische Analyse durchzuführen oder die Ergebnisse vorhandener Analysen (z. B. Forschungsergebnisse oder andere politische Analysen) sind heranzuziehen.
Wurden das Marktversagen und der Investitionsbedarf auf Mikroebene analysiert mit Blick darauf in welcher Weise dies die Situation von Frauen und Männern beeinflusst. Wurden bei dieser Analyse die Bedürfnisse von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt- berücksichtigt??
- Andernfalls ist entweder eine solche geschlechtsspezifische Analyse durchzuführen oder die Ergebnisse vorhandener Analysen (z. B. Forschungsergebnisse oder andere politische Analysen) sind heranzuziehen.
Gibt es Empfehlungen der EU und/oder Erkenntnisse aus bisherigen Erfahrungen zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in jeglicher Form? Dabei kann es sich um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern oder zwischen Frauen und Männern mit unterschiedlichen Merkmalen (Alter, sozioökonomischer Hintergrund, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung, Standort usw.) handeln. Werden diese berücksichtigt?
- Falls nicht, sind diese aufzunehmen. Gegebenenfalls ist auf die Fachkenntnisse von Gleichstellungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder Gleichstellungsexpertinnen und –experten zurückzugreifen.
Basieren die Begründung für die ausgewählten politischen Ziele, entsprechenden Prioritäten, spezifischen Ziele und Unterstützungsarten auf der Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und/oder der Förderung der Geschlechtergleichstellung?
Wird bei der Begründung dieser Auswahl auf nationale Maßnahmen, Strategien und/oder Vorschriften für die Gleichstellung der Geschlechter Bezug genommen?
- Sofern dies nicht zutrifft, ist der Entwurf zu überarbeiten, um diese Verweise aufzunehmen. Gegebenenfalls ist auf die Fachkenntnisse von Gleichstellungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen oder Gleichstellungsexpertinnen und-experten zurückzugreifen.
Werden bei den Maßnahmen mögliche Unterschiede bei der Situation von Frauen und Männern berücksichtigt und tragen sie zu einer stärkeren Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt bei und leisten damit einen Beitrag zu dem übergeordneten EU-Ziel der Geschlechtergleichstellung sowie zu den länderspezifischen nationalen Gleichstellungszielen?
- Andernfalls sind die Maßnahmen zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie dem bereichsübergreifenden Grundsatz der
Gleichstellung der Geschlechter entsprechen.
Sind die Indikatoren nach Geschlecht aufgeschlüsselt? Werden bei dieser Aufschlüsselung weitere soziodemografische Faktoren wie Alter, Standort ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Bildung usw. berücksichtigt?
- Falls nicht, sind alle Indikatoren, sofern sinnvoll und möglich, nach Geschlecht aufzuschlüsseln. Gegebenenfalls sind weitere Aufschlüsselungen aufzunehmen.
Wurden Frauen und/oder Männer als Hauptzielgruppe ermittelt? Wurden bei der Zielgruppe weitere soziodemografische Faktoren berücksichtigt?
- Wenn dies nicht zutrifft, sind die Zielgruppen mindestens nach Frauen und Männern zu spezifizieren und, sofern möglich und sinnvoll, weiter aufzuschlüsseln.
Werden Territorien konkret aufgrund ihrer möglichen Gefährdung für Ausgrenzung und/oder Marginalisierung aus der Geschlechter- perspektive anvisiert?
- Sofern dies nicht der Fall ist, ist sicherzustellen, dass dieser Aspekt auf der Grundlage einschlägiger Analysen und/oder der Fachkenntnisse von Gleichstellungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen oder Gleichstellungsexpertinnen und -experten enthalten ist.
Ist die Konzeption der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Instrumente der Entwicklung gleichstellungsorientiert?
- Falls nicht, ist der Entwurf zu überarbeiten, um die Geschlechtergleichstellung in die lokalen Entwicklungsinstrumente zu integrieren, beispielsweise durch den Aufbau der Instrumente entsprechend dem Bedarf von Frauen und Männern oder der Sicherstellung der Geschlechtergleichstellung bei der Beteiligung und Umsetzung.
Gestattet die geplante Nutzung der Finanzierungsinstrumente eine eindeutige Nachbereitung zu den Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter?
- Falls dies nicht der Fall ist, sollte ein Überwachungsinstrument für die verbesserte Nachbereitung der Geschlechtergleichstellung erarbeitet werden.
Berücksichtigen die vorgesehenen Finanzierungsinstrumente die Bedürfnisse der Zielgruppe auch in einer nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Weise?
- Falls nicht, sind diese Finanzierungsinstrumente zu überarbeiten, um die Verpflichtungen des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter zu erfüllen.
Kann die indikative Aufschlüsselung der geplanten Ressourcen eindeutig mit den Zielgruppen der Frauen und Männer verknüpft werden?
- Sofern dies nicht der Fall ist, sind die Zielgruppen nach Frauen und Männern (und gegebenenfalls nach anderen Merkmalen)
aufzuschlüsseln. Dies ist mit der Aufschlüsselung der Programmressourcen zu verbinden.
Wird die Gleichstellung der Geschlechter in der geplanten Nutzung der technischen Hilfe genannt? Dies ist von besonderer Bedeutung, da die technische Hilfe einen Beitrag zum Aufbau einer sehr praktischen Wissensbasis zur Geschlechtergleichstellung in den Fonds leisten kann.
- Falls nicht, sollten die Mittel für die technische Hilfe zum Aufbau einer Wissensbasis zur Geschlechtergleichstellung als bereichsübergreifender Grundsatz genutzt werden. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung der Mittel für die technische Hilfe für spezifische Studien, Fachkenntnisse im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter, Pilotprojekte zur Bewertung der Geschlechtergleichstellung und Instrumente oder durch den Einsatz der Fonds zur Festlegung von Unterstützungsstrukturen zur Geschlechtergleichstellung erfolgen.
Spiegelt der Finanzplan die Ergebnisse der Folgenabschätzung für die Geschlechtergleichstellung wider?
- Sofern nicht, ist der Finanzplan zu überarbeiten, um diese Ergebnisse einzubeziehen.
Wurde im Finanzplan Folgendes berücksichtigt:
- Die ermittelten Zielgruppen von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt?
- Die Auswirkungen auf das Leben vonFrauen und Männern?
- Die Nutzung der Zeit durch Frauen und Männer im Hinblick auf unbezahlte Arbeit und Freiwilligenarbeit?
- Der private Wirtschaftsbereich im Hinblick auf Gebühren und/oder Kosten?
- Weitere öffentliche Haushaltsmittel wie z. B. Verkehr?
- Sofern nicht, ist der Finanzplan zu überarbeiten, um diese Elemente einzubeziehen.
Nach Artikel 6 [schließt] „die Partnerschaft [...] mindestens folgende Partner ein: relevante Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten, Partner des Umweltbereichs und Stellen, die für die Förderung der sozialen Inklusion, Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung zuständig sind“. Sind die Partner und Stellen für die eindeutig genannte und beschriebene Geschlechtergleichstellung verantwortlich?
- Falls nicht, ist eine Zuordnung der entsprechenden Partner vorzunehmen, die im Bereich Geschlechtergleichstellung tätig sind sowie ihre Einbeziehung und vollständige Teilnahme zu prüfen.
- Es ist die Bereitstellung von Mitteln zu prüfen, um den Kapazitätenaufbau im Bereich der Fonds und diesbezüglichen Verfahren für diese Partner anzubieten. Dies ist wichtig, da die Partner möglicherweise einschlägige Erfahrungen im Bereich der Geschlechtergleichstellung aufweisen, jedoch noch wenig Erfahrung mit den EU-Fonds gesammelt haben.
Wurde geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen im Bereich der Geschlechtergleichstellung erfüllt sind?
- Andernfalls ist eine solche Prüfung vorzunehmen und sind die Ergebnisse zu integrieren.
Umfasst der Ansatz für Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen eine Strategie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und stellt eine gleichstellungsorientierte Kommunikation sicher? Wird eindeutig kommuniziert, dass die Geschlechtergleichstellung ein bereichsübergreifender Grundsatz ist? Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Projektantragstellerinnen und -antragsteller einen Nachweis für die Ziele und Ergebnisse der Geschlechtergleichstellung erbringen müssen und dies Bestandteil der Anforderungen an die Programmüberwachung ist?
- Falls nicht, ist das Konzept zu überarbeiten, um eine eindeutige Verbindung zwischen der Geschlechtergleichstellung als bereichsübergreifender Grundsatz und der Kommunikationsstrategie herzustellen.
Weitere Informationen zur Gleichstellung und Kommunikation finden sich im entsprechenden EIGE-Instrument oder in der Zusammenfassung zur gleichstellungsorientierten Kommunikation des schwedischen Secretariat for Gender Research.
Verstehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsbehörde und alle weiteren Stellen, die an der Verwaltung der EU- Fonds beteiligt sind, den bereichsübergreifenden Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter? Welche Informationen und Leitlinien werden intern und für die Partner angeboten?
- Falls nicht, sind Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und Unterstützungsstrukturen im Bereich Geschlechtergleichstellung
unter Verwendung der Mittel für die technische Hilfe zu ergreifen.