Checkliste für die Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben

Schritt 1: Geht aus den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen hervor, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter Bestandteil der Analyse des Vorhabens bildet?

Die Verwaltungsbehörden und Überwachungsausschüsse könnten sich dabei folgende Fragen stellen:

  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eindeutig erläutert, dass in die Evaluierung des Vorhabens einfließt, ob eine geschlechtsspezifische Analyse in dem Vorschlag vorgesehen ist (d. h. eine Analyse der Unterschiede bei der Situation und den Bedürfnissen von Frauen und Männern)?
  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausdrücklich die Aufnahme von quantitativen und qualitativen Daten zur Beschreibung der geschlechtsspezifischen Tendenzen oder Muster gefordert?
  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegeben, dass sich der Vorschlag auf fondsspezifische, nationale oder subnationale Ziele der Geschlechtergleichstellung beziehen sollte?

Schritt 2: Geht aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hervor, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter Bestandteil der Ziele und Indikatoren des Vorhabens bildet?

  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erläutert, dass der Vorschlag danach bewertet wird, ob die Ziele des Vorhabens:
    1. für Frauen und Männer erreicht werden,
    2. eine spezifische Aufschlüsselung der Ziele für Frauen und Männer enthalten und/oder
    3. gegebenenfalls spezifische Gleichstellungsziele enthalten (d. h. Ziele, die für Frauen und Männer zu erreichen sind, um die Geschlechtergleichstellung zu verbessern)?
  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Aufschlüsselung der personenbezogenen Indikatoren nach Geschlecht verlangt, um zu überwachen, ob Frauen und Männer durch das Vorhaben erreicht werden?
  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Festlegung spezifischer Indikatoren für die Geschlechtergleichstellung gefordert, um gegebenenfalls die Überwachung des Fortschritts der Gleichstellungsziele zu ermöglichen?

Schritt 3: Geht aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hervor, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Gleichstellung in die geplante Mittelverwendung des Vorhabens einfließen muss?

  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dargelegt, dass in den Vorschlägen anzugeben ist, wie die Mittel zur Förderung der Geschlechtergleichstellung eingesetzt werden?
  • Geht aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eindeutig hervor, dass in den Vorschlägen darzulegen ist, wie das Vorhaben den gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, Dienstleistungen und Investitionen von Frauen und Männern innerhalb der Zielgruppen verbessert?

Schritt 4. Wird aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen deutlich, dass das Projektteam über geschlechtsspezifische Kompetenz verfügen muss?

  • Ist in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegeben, welche Rolle die interne geschlechtsspezifische Kompetenz oder die Einbeziehung externer Gleichstellungsfachleute in die Haushaltsplanung bei der Auswahl des Vorhabens spielt?
  • Geht aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eindeutig hervor, dass die geschlechtsspezifische Kompetenz eine Voraussetzung für die Beschaffungsverfahren im Zusammenhang mit Weiterbildung und Evaluierung bildet?

Schritt 5. Geht aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hervor, dass der bereichsübergreifende Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter Bestandteil der Überwachung und Evaluierung des Vorhabens bildet?

  • Wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Beschreibung gefordert, wie die Ziele/Ergebnisse/Folgen der Geschlechtergleichstellung im Rahmen des Vorhabens überwacht und bewertet und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen ergriffen werden?
  • Wird deutlich, dass in allen Vorschlägen darzulegen ist, wie die Ziele und Ergebnisse der Geschlechtergleichstellung bewertet werden?