Description

Frau oder unbegleitetes Mädchen, die/das ihr/sein Herkunftsland verlassen hat, um internationalen Schutz zu ersuchen

Additional notes and information

Die Frau oder das Mädchen hat ggfs. entweder formell Antrag auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus gestellt, dem aber von der zuständigen nationalen Asylstelle noch nicht stattgegeben wurde, oder ihren Status noch nicht durch Vorlage ihres Anspruchs geltend gemacht. Der Begriff „Asylsuchender“ ist in keinem internationalen Rechtsinstrument definiert und unterliegt daher der Definition des jeweiligen nationalen Rechts. Die Gewährung des Flüchtlingsstatus ist zwar, von einigen Ausnahmen ausgenommen, Vorrecht des jeweiligen Staates, der Flüchtlingsstatus hat jedoch eher feststellenden als bestimmenden Charakter, d. h., Menschen werden nicht zu Flüchtlingen, weil sie als solche anerkannt werden, sondern sie werden als solche anerkannt, weil sie Flüchtlinge sind. Nicht jede Frau, die um Asyl nachsucht, wird letztendlich als Flüchtling anerkannt, aber jede Flüchtlingsfrau ist zu Beginn Asylsuchende.