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Arbeitsregelungen, die nicht unter das als unbefristete Vollzeitbeschäftigung und Teil eines zwar untergeordneten, aber beiderseitigen Arbeitsverhältnisses verstandene Normalarbeitsverhältnis fallen

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In diese Kategorie fällt eine große und wachsende Vielfalt von Arbeits- und Beschäftigungsformen, die durch Flexibilität und geringere Sicherheit gekennzeichnet sind. Hierzu gehören etwa Teilzeitarbeit, Gelegenheits- und Saisonarbeit, Arbeitsplatzteilung, befristete Verträge, Zeit-/Leiharbeit, Heimarbeit, Fernarbeit, Selbstständigkeit und unbezahlte Arbeit von Ehegatten oder Familienangehörigen in kleinen Familienbetrieben. Für manche Formen atypischer Arbeit fehlt es an geeigneten Regelungen, weswegen Arbeitsplatzsicherheit und sozialer Schutz beeinträchtigt sind. Arbeitsmarktstatistiken beschreiben und geben „atypische“ Beschäftigungen in der Regel kaum wieder, da diese nur gelegentlich oder in Teilzeit erfolgen, informeller Art sind oder dem Finanzamt nicht gemeldet werden, unbezahlt sind, zu Hause oder in der Nähe ausgeführt werden und oft im Wechsel mit häuslichen Tätigkeiten stattfinden. Frauen finden sich tendenziell eher in „atypischen“ Arbeitsverhältnissen als Männer und werden deshalb oft statistisch unterschätzt und nicht so gut beschrieben wie Männer. Arbeitsmarktstatistiken werden auch nicht immer so aussagekräftig aufbereitet, dass Unterschiede oder Ähnlichkeiten zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern zu erkennen sind. Es sei darauf hingewiesen, dass unter der Federführung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) an der Verbesserung der Kategorisierung atypischer Beschäftigungsformen in Arbeitsmarktstatistiken gearbeitet wird.