Instrument 4: Koordinierung der EU-Fonds zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Komplementaritäten zwischen diesen Fonds

Dieses Instrument gestattet den Mitgliedstaaten, Erwägungen anzustellen, wie die unterschiedlichen Fonds komplementär eingesetzt werden können, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern. Es zielt auf die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben innerhalb des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/Kohäsionsfonds (als Initiativen mit mehreren Finanzierungsquellen, bei denen die Potenziale beider Fonds kombiniert werden). Die Förderung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben innerhalb dieser Fonds steht im Einklang mit der neuen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben[1] und der Mitteilung der Kommission „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“[2], in der die Europäische Kommission ausdrücklich dazu auffordert, die Mittel der europäischen Fonds und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einzusetzen[3].

Das Instrument kann auf der Ebene der Mitgliedstaaten von nationalen und subnationalen Verwaltungsbehörden eingesetzt werden, die an der Programmplanung und den Investitionen der EU-Fonds beteiligt sind. Es ist besonders wichtig bei der Konzeption von Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen zur Festlegung der kombinierten Nutzung der Fonds auf Ebene der Partnerschaftsvereinbarungen und zur Konkretisierung dieser Kombination auf Ebene des operationellen Programms.

Das Instrument basiert auf Artikel 8 Buchstabe b Ziffer ii des Vorschlags für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Vorschlag für eine Dachverordnung) zur „Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten in Bezug auf die Fonds“, um die Verwendung des EFRE (und des Kohäsionsfonds) sowie des ESF+ zu kombinieren. Nach Artikel 20 des Vorschlags für eine Dachverordnung dürfen aus diesen drei Fonds „Programme im Rahmen des Ziels ‚Investitionen in Beschäftigung und Wachstum‘ gemeinsam unterstützt werden“. Das Instrument beruht zudem auf Erwägungsgrund 5 des Vorschlags für eine Dachverordnung, der lautet: „Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten darauf hinarbeiten, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, die Genderperspektive [in die EU-Fonds] zu integrieren (...)“.

 Im Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) wird beschrieben, wie geschlechtsspezifische Ungleichheiten durch die EU-Fonds, auch durch die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer, bekämpft werden können. Die Verwendung der EU-Fonds zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung wird vom Europäischen Parlament, in der europäischen Säule sozialer Rechte, der Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 und im Rahmen des Strategischen Engagements für die Gleichnstellung der Geschlechter 2016-2019 unterstützt. In den beiden letztgenannten Dokumenten wird die Europäische Kommission insbesondere dazu aufgefordert, den Einsatz der EU-Fonds für gleichstellungsorientierte Investitionen durch die Mitgliedstaaten zu unterstützten.

Das Instrument bezieht sich auch auf die neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Mitteilung der Kommission „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ mit ihrer Aufforderung zur Ergreifung legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen im Arbeitsmarkt und ihrer Überrepräsentation in unbezahlter Betreuungsarbeit. 

Zu diesem Zweck wird die Kommission „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten [gewährleisten], dass der Europäische Sozialfonds und sonstige Struktur- und Investitionsfonds Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben angemessen unterstützen“[4].